Corona: Betreuung in Kindertagesstätten und Tagespflege für Kinder von Alleinerziehenden

Seit Montag den 27.4.20 haben berufstätige Alleinerziehende einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten und in der Tagespflege wenn sie:

  • eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Berufstätigkeit vorlegen
  • keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht und somit ein Betreuungsbedarf besteht.

 

Anträge können ab sofort an das Jugendamt der Stadt Kamp-Lintfort gestellt werden.

Ansprechpartner Frau Hildegard Dahm Tel. 02842 / 912 125

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel